Besteht die Gefahr, dass tote Äste auf Menschen oder Gegenstände fallen, ist es unbedingt nötig diese zu entfernen (Verkehrssicherungspflicht).
Bei dieser Massnahme achten wir genauest auf die richtige Schnittführung, um den Baum die Möglichkeit zu lassen die entstandenen Wunden zu erkennen und mit chemischen Vorgängen abzuschotten und zu überwallen.